Schulausflugsticket Hessen

Schulausflüge in Hessen sollen zukünftig für Schüler:innen, die keine Schülerjahreskarte Hessen besitzen und ansonsten für Ausflüge einen separaten Fahrausweis erwerben müssten, kostenfrei sein. Dafür hat das Land Hessen das Schulausflugsticket Hessen eingeführt und stellt es allen berechtigten Schulen kostenlos zur Verfügung. Das Ticket gibt es ab Schuljahresbeginn 2023/2024.

/ Abbildung des Tickets

FAQ's

Was ist das Schulausflugticket?

Das Schulausflugticket berechtigt zur kostenlosen Nutzung von Bus und Bahn zu Ausflugszwecken im Schulalltag hessischer Schulen. Es kann von Schulklassen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in Begleitung einer Lehrkraft und einer weiteren Begleitperson genutzt werden und wird vom Land Hessen allen berechtigten Schulen zur Verfügung gestellt. Das Ticket ist ausschließlich im Regelverkehr (gemäß festgelegtem und veröffentlichtem Fahrplan) in ganz Hessen zu beliebig vielen Fahrten in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der 2. Wagenklasse, gültig

Wer kann das Schulausflugticket nutzen?

Das Schulausflugticket kann von Schulklassen der Primarstufe und der Sekundarstufe I für Klassenfahrten und Schulausflüge genutzt werden. Es sind pro Schulklasse je eine Lehrkraft und eine weitere Begleitperson, wie zum Beispiel eine Sozialarbeiterin, ein Sozialarbeiter oder ein Elternteil, zugelassen. Wird die Schulklasse darüber hinaus von weiteren Personen begleitet, benötigen diese jeweils eine gesonderte für die Fahrt gültige Fahrkarte. Eine Mindest- oder Maximalgröße bei der Personenzahl der Schulklasse besteht nicht. Auch klassen- und jahrgangsübergreifende Lerngruppen der Primarstufe und der Sekundarstufe I, zum Beispiel Arbeitsgemeinschaften, können das Schulausflugticket für Schulausflüge nutzen. Mit steigender Größe muss die Klasse unter Umständen auf mehrere Fahrten oder Fahrzeuge aufgeteilt werden. In diesem Fall ist ein weiteres Schulausflugticket mitzuführen.

Wie viele Schulausflugtickets haben die Schulen erhalten?

Grundlage für die Berechnung der zugesendeten Tickets ist die jeweilige Anzahl der Klassen in der Primarstufe und Sekundarstufe I im Schuljahr 2022/2023 pro Schule. Die Tickets sind nicht klassengebunden und können für Klassenfahrten und Schulausflüge in der benötigten Anzahl genutzt werden.

Für welchen Zeitraum ist das Schulausflugticket gültig?

Das Schulausflugticket gilt vom 4. September 2023 bis zum 31. Dezember 2024. Das Ticket ist mit dem Gültigkeitszeitraum bedruckt und ist mit einem Schulstempel zu versehen.

Wo ist das Schulausflugticket gültig?

Das Schulausflugticket gilt analog zum Schülerticket Hessen in allen Bussen, Straßenbahnen, RegioTram-Fahrzeugen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen in Hessen sowie teilweise auch bundesländerübergreifend in angrenzenden Gebieten, die nachfolgend konkretisiert werden. Nachtbus- und Expressbuslinien dürfen auch genutzt werden. Die Nutzung von aufpreispflichtigen Angeboten, wie beispielsweise On-Demand- und AST-Verkehre, bedarf eines Zuschlags je Person. Die Nutzung von Fernverkehrszügen (IC/ICE/EC) ist ausgeschlossen.

Das Schulausflugticket kann, analog zur Gültigkeit des hessenweiten Schülertickets, ebenfalls zu folgenden Zielen außerhalb der hessischen Landesgrenzen genutzt werden :

An den Grenzen des NVV bis
- Warburg (Nordrhein-Westfalen) auf den Linien RE17, RE11, 120, 140, W3 und W4,
- im Bereich Hallenberg-Braunshausen (Nordrhein-Westfalen) auf der Linie 528,
- Hann. Münden (Niedersachsen) mit den Stadtteilen Bonaforth, Hedemünden, Laubach und Oberode sowie in Staufenberg (Niedersachsen),
- Gerstungen (Thüringen) auf den Linien RB6 und 260,

Über die Grenzen des RMV hinaus
- bis zum Bahnhof Niederlaasphe in der Stadt Bad Laasphe (Nordrhein-Westfalen),
- auf der Linie 77 nach Geisa (Thüringen),
- auf den Linien X76, 201 und 275 in den Ortsteil Münchenroth in der Gemeinde Diethardt,
- auf den Linien 204 und 275 in die Gemeinde Reckenroth,
- auf der Linie 191 in die Gemeinde Sauerthal,
- auf der Linie LM-33 in die Gemeinde Kaltenholzhausen,
- auf der Linie 570 im Aartal (VRM) sowie
- auf den Linien RB 29 und RB 90 bis zum Bahnhof Diez Ost in der Stadt Diez (alle Rheinland-Pfalz),

In den Übergangstarifgebieten zwischen VRN und RMV bis
- zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Stadt Weinheim sowie
- zur Stadt Eberbach,
- zur Kernstadt von Worms (VRN-Gebiet 43) in Rheinland-Pfalz und in Mainz.

Wer mit einem Schulausflugticket über den oben genannten Gültigkeitsbereich hinaus fahren möchte, braucht eine zusätzliche Fahrkarte ab dem letzten Halt innerhalb des Geltungsbereichs des Schulausflugtickets bis zur Zielhaltestelle.

Für welche Fahrten kann das Schulausflugticket genutzt werden?

Das Schulausflugticket kann für Klassenfahrten und Schulausflüge genutzt werden. Die Fahrt muss als Gruppenfahrt erfolgen. Die Nutzung des Schulausflugtickets für den regulären Unterrichtsbetrieb, etwa Fahrten zum Schwimm- oder Sportunterricht, ist ausgeschlossen.

Was ist bei einer Fahrt mit dem Schulausflugticket zu beachten?

Das Schulausflugticket gilt nur in Verbindung mit dem zugehörigen Begleitbogen für die jeweilige Klassenfahrt oder den jeweiligen Schulausflug. Jede Fahrt muss in einem dafür vorgesehenen Schulausflugticket-Begleitbogen vor Fahrtantritt dokumentiert werden. Bei mehrtägigen Ausflügen ist je Ausflugstag und Klasse, an dem der ÖPNV genutzt wird, ein Begleitbogen auszufüllen. Das Ticket oder die Tickets sowie der Begleitbogen sind während der gesamten Fahrtzeit von der Lehrkraft oder der Begleitperson mitzuführen. Die für die Klassenfahrt oder den Schulausflug verantwortliche Person muss sich als Personal der durch Stempelaufdruck auf dem Schulausflugticket angegebenen Schule ausweisen können. Der Begleitbogen ist vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und mit dem Schulstempel versehen, während der Fahrt mitzuführen und bei Fahrausweiskontrollen auf Verlangen dem Prüfpersonal vorzuzeigen

Was beinhaltet der Schulausflugticket-Begleitbogen und wie wird dieser ausgefüllt / erstellt?

Der Schulausflugticket-Begleitbogen wird jeweils nur für einen Tag ausgestellt und enthält folgende Angaben: Schule, Schulstandort, Schulklasse, Datum der Fahrt, Einzelfahrt (Hin-/Rückfahrt) oder Tageskarte, Startort (falls abweichend vom Schulstandort), Zielort (bei mehreren Ausflugszielen ist das am weitesten entfernte Ziel anzugeben), Gesamtanzahl der teilnehmenden Personen und davon Anzahl der Personen ohne eigene vorhandene und zur Fahrt gültige Fahrkarte sowie ein Stempelfeld für die Schule. Der Begleitbogen enthält keine personenbezogenen Angaben. Er ist auszudrucken, vollständig auszufüllen und mit dem Schulstempel zu versehen. Ab dem 4. September 2023 wird ein einheitlicher Vordruck (eine online ausfüllbare PDF-Datei) allen Schulen zur Verfügung gestellt.

Was kostet das Schulausflugticket?

Das Schulausflugticket wird vom Land Hessen finanziert und steht den Schulen in Hessen kostenlos zur Verfügung.

In welcher Form wird das Schulausflugticket ausgegeben?

Das Schulausflugticket wird als fälschungssichere Papierfahrkarte ausgegeben, welche mit dem Stempel der jeweiligen Schule zu kennzeichnen ist.

Wie erhalten Mitarbeitende der Schulen das Schulausflugticket?

Das Schulausflugticket wird vom Land Hessen allen berechtigten Schulen zur Verfügung gestellt.

Was passiert, wenn ein Schulausflugticket oder mehrere Tickets verloren gehen?

Sollte ein Schulausflugticket in Verlust geraten, hat die betroffene Schule dies umgehend dem RMV unter Angabe des Zeitpunktes des bekannt gewordenen Verlustes, der Schule, dem Schulort sowie der Fahrkartennummer zu melden. Zu diesem Zweck hat jede Schule die Nummern der Schulausflugtickets (auf der Fahrkarte in der Fußzeile rechts) zu dokumentieren.

Für Verlustmeldungen an den RMV stehen folgende Adressen zur Verfügung:
- RMV-Internetseite: www.rmv.de/c/de/service/kontakt/service-fuer-anfragen-und-kritik: „Kundenanliegen eingeben“
- RMV-Servicetelefon: 069 / 24 24 80 24

Muss die Fahrt mit dem Schulausflugticket bei den lokalen Verkehrsunternehmen angemeldet werden?

Bei Schulausflug- bzw. Klassenfahrten ist die Kapazität der genutzten Verkehrsmittel einzuschätzen. Verbindliche Informationen zur Gruppenanmeldung sind auf den jeweiligen Internetseiten der Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN nachzulesen. Es ist zu beachten, dass es den Verkehrsunternehmen nicht immer möglich ist, eine Kapazitätserweiterung kurzfristig vorzunehmen.